Förderung für Heizungsmodernisierung: So nutzen Sie KfW und BAFA 2026 maximal aus

Wenn Sie 2026 Ihre alte Heizung austauschen, können Sie bis zu 70 Prozent der Kosten erstattet bekommen. Das ist kein Traum - das ist Realität. Doch viele Hausbesitzer verpassen die Chance, weil sie den Antrag falsch stellen, zu spät starten oder nicht wissen, welche Boni noch laufen. Die Förderung für Heizungsmodernisierung ist 2026 klarer als je zuvor, aber auch komplexer. Wer jetzt handelt, spart Tausende Euro. Wer wartet, zahlt mehr - und verliert möglicherweise den Zuschuss komplett.

Wie funktioniert die Förderung 2026?

Seit 2024 läuft alles über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eine einheitliche Förderung für Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebereich, die von der KfW und dem BAFA umgesetzt wird. Die alte Trennung zwischen KfW und BAFA ist weg. Die KfW zahlt jetzt die Hauptförderung für den Heizungstausch. Das BAFA unterstützt nur noch in speziellen Fällen - etwa bei der Kombination mit anderen Maßnahmen wie Dämmung oder Solaranlagen.

Die Basisförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Das gilt für jede klimafreundliche Heizung: Wärmepumpe, Biomasseheizung, Fernwärme oder Hybridanlagen. Sie brauchen kein Einkommenslimit, keine Altersbeschränkung, keine Mindestkosten. Egal, ob Sie in einem Altbau aus den 60ern wohnen oder in einem Haus aus den 90ern - wenn Ihre alte Heizung ineffizient ist, zahlt die KfW.

Die drei Bonus-Zuschläge - und wie Sie sie kombinieren

Die 30 Prozent sind nur der Anfang. Dazu kommen drei Bonus-Zuschläge, die Sie kombinieren können. Und das ist der entscheidende Punkt: Wer alle drei nutzt, kommt auf bis zu 70 Prozent Förderung.

  • Klimageschwindigkeits-Bonus (20 Prozent): Dieser Bonus gilt nur, wenn Sie Ihre Heizung vor dem 31. Dezember 2028 austauschen. Danach sinkt er alle zwei Jahre um 3 Prozent. Wenn Sie 2026 handeln, bekommen Sie ihn voll. Er gilt sogar, wenn Ihre alte Heizung noch funktioniert - solange sie älter als 20 Jahre ist oder eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ist.
  • Effizienzbonus (5 Prozent): Dieser Bonus zahlt für besonders sparsame Systeme. Das sind vor allem Erdwärmepumpen und Luft-Wasser-Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie Propan (R290) oder CO₂ (R744). Normale Luft-Wasser-Wärmepumpen mit synthetischen Kältemitteln bekommen diesen Bonus nicht.
  • Emissionsminderungszuschlag (2.500 Euro pauschal): Nur für Biomasseheizungen mit extrem niedrigen Staubemissionen - maximal 2,5 mg/m³. Das ist kein Standard. Sie brauchen dafür ein Zertifikat des Herstellers. Aber wenn Sie es haben, gibt’s extra 2.500 Euro.

Beispiel: Sie tauschen Ihre 30 Jahre alte Ölheizung gegen eine Erdwärmepumpe mit natürlichen Kältemittel. Sie bekommen 30 % (Basis) + 20 % (Klimageschwindigkeits-Bonus) + 5 % (Effizienzbonus) = 55 Prozent. Dazu kommen noch die 2.500 Euro Emissionszuschlag - das macht 55 % plus 2.500 Euro. Die Gesamt-Förderquote liegt damit bei 65-70 Prozent, je nach Gesamtkosten.

Was zahlt die KfW - und was nicht?

Nicht alles, was Sie in der Sanierung machen, wird bezahlt. Die KfW deckt nur konkrete, messbare Kosten ab:

  • Materialkosten der neuen Heizung
  • Handwerkerleistungen (Installation, Montage, Anschluss)
  • Mehrwertsteuer auf alle Leistungen
  • Abbau der alten Heizung
  • Anpassung des Heizungssystems (Rohre, Pumpen, Ventile)
  • Installation von Regelungstechnik (z. B. intelligente Thermostate)

Nicht förderfähig sind:

  • Neue Fußbodenheizung (nur, wenn sie nicht zur Anpassung der neuen Heizung nötig ist)
  • Neue Fenster (dafür gibt es separate Förderung)
  • Wohnungsumbau oder Innenausbau
  • Finanzierungsgebühren oder Beratungskosten

Die KfW akzeptiert maximal 30.000 Euro an förderfähigen Kosten pro Wohneinheit. Das klingt viel - aber bei komplexen Sanierungen reicht es oft nicht. Ein Haus aus den 70ern mit 180 Quadratmetern, alten Rohrleitungen und schlechter Isolierung kann leicht 35.000-40.000 Euro kosten. Hier müssen Sie dann selbst zahlen. Aber: Die 30.000 Euro sind nicht die maximale Förderhöhe. Sie bekommen 70 Prozent davon - also bis zu 23.500 Euro Zuschuss pro Wohnung.

Visuelle Darstellung der drei Förderboni für Heizungsmodernisierung mit Symbolen für Wärmepumpen und Biomasse.

Was gilt für Mehrfamilienhäuser?

Wenn Sie ein Mehrfamilienhaus besitzen, ist die Förderung sogar noch besser:

  • Erste Wohneinheit: bis zu 30.000 Euro förderfähige Kosten
  • Zweite bis sechste Wohneinheit: jeweils 15.000 Euro förderfähige Kosten
  • Siebte und weitere Wohneinheiten: jeweils 8.000 Euro förderfähige Kosten

Ein sechsfamilienhaus mit Wärmepumpen in allen Wohnungen könnte also bis zu 115.000 Euro an förderfähigen Kosten haben - und damit bis zu 80.500 Euro Zuschuss. Das ist eine riesige Chance für Vermieter.

Die große Falle: Vorabgenehmigung

Hier liegt der größte Fehler der meisten Hausbesitzer. Sie denken: „Ich bestelle die Heizung, der Handwerker kommt, und dann reiche ich den Antrag ein.“ Falsch.

Die KfW verlangt: Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden. Das bedeutet: Sie müssen den Antrag online einreichen, bevor der Handwerker die alte Heizung abbaut. Die KfW prüft dann, ob alles passt - und genehmigt den Zuschuss. Erst danach beginnen Sie mit der Arbeit.

12,3 Prozent aller Anträge werden 2026 abgelehnt - weil die Arbeiten schon begonnen wurden. Kein Nachsicht, kein Rückzieher. Kein Zuschuss. Das ist kein Fehler - das ist eine Regel. Und sie wird streng durchgesetzt.

Wie stellen Sie den Antrag?

Schritt für Schritt:

  1. Finden Sie einen Energieberater. Er muss nach § 20 GEG qualifiziert sein. Das ist Pflicht. Sie brauchen eine Beratungs- und Planungsbestätigung. Ohne diese wird Ihr Antrag abgelehnt.
  2. Planen Sie die Maßnahme. Der Berater erstellt ein Sanierungskonzept, berechnet die Kosten und prüft, welche Boni möglich sind.
  3. Reichen Sie den Antrag online über das KfW-Portal ein. Sie brauchen: Ihre Hausadresse, die Baupläne, die Angebote der Handwerker, die technischen Daten der neuen Heizung (Leistung in kW, Energieeffizienzklasse, Kältemitteltyp).
  4. Warten Sie auf die Genehmigung. Die KfW bearbeitet Anträge durchschnittlich in 14,3 Tagen. 92,7 Prozent werden genehmigt - wenn alles korrekt ist.
  5. Erst dann beginnen Sie mit der Arbeit. Der Handwerker kommt, baut die Heizung ein, reicht die Rechnungen ein. Sie zahlen erst, nachdem die KfW den Zuschuss überwiesen hat.

Die meisten Antragsteller brauchen dafür professionelle Hilfe. Laut dem Deutschen Energieberater-Netzwerk (DEN) benötigen 78 Prozent Unterstützung. Die Kosten dafür liegen bei durchschnittlich 850 Euro. Aber: Das spart Ihnen oft mehr als 10.000 Euro - und verhindert, dass Sie den Zuschuss verlieren.

Energieberater und Handwerker bei Sanierungsplanung in einem alten deutschen Haus, KfW-Antrag auf Laptop sichtbar.

Was sagt die Realität - Nutzererfahrungen

Auf Heizungsbau.net haben 1.247 Nutzer die KfW-Förderung bewertet. Durchschnitt: 3,7 von 5 Sternen. Die meisten loben die Höhe der Förderung und die schnelle Bearbeitung. Aber die Kritik ist laut:

  • „Ich habe 37 Seiten Dokumente eingereicht. Ohne Berater hätte ich es nie geschafft.“ - Hausbesitzer87, Januar 2026
  • „Der Handwerker hat die alte Heizung abgebaut, bevor ich den Antrag hatte. Jetzt kein Zuschuss. Total ärgerlich.“ - Michael K., Februar 2026
  • „Die KfW hat die Förderung für meine Luft-Wasser-Wärmepumpe abgelehnt, weil das Kältemittel nicht auf der Liste steht. Ich wusste das nicht.“ - Anna L., Dezember 2025

Die Erfahrung zeigt: Wer sich gut vorbereitet, kriegt das Geld. Wer aufs Gefühl setzt, verliert es.

Was kommt nach 2026?

Die Förderung läuft nicht ewig. Ab 1. Januar 2027 gibt es keine Förderung mehr für neue Gasheizungen. Das ist eine klare Signalwirkung der Regierung. Ab 2028 soll es eine Sanierungsprämie von 5.000 Euro für Gebäude geben, die den KfW-55-Standard erreichen - also extrem gut gedämmt sind. Und ab 2030 müssen alle neuen Heizungen laut EU-Richtlinie CO₂-neutral sein.

Prof. Dr. Markus Brautsch von der Hochschule für Technik Stuttgart warnt: „Ab 2028 wird die 30.000-Euro-Grenze für viele Sanierungen zu niedrig sein. Die Kosten steigen, die Förderung bleibt.“ Aber Dr. Lena Müller, Energieberaterin, sagt: „Mit bis zu 70 Prozent Zuschuss ist es jetzt der beste Zeitpunkt, um umzusteigen. Das wird nie wieder so günstig sein.“

Was tun Sie jetzt?

Wenn Sie 2026 Ihre Heizung austauschen wollen:

  • Schauen Sie sofort nach: Ist Ihre Heizung älter als 20 Jahre? Oder eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung? Dann haben Sie Anspruch.
  • Finden Sie einen Energieberater. Nutzen Sie die Liste des Deutschen Energieberater-Netzwerks (DEN). Nicht irgendeiner - einer mit GEG-Qualifikation.
  • Planen Sie den Antrag. Lassen Sie sich die Boni genau erklären. Welche Heizung passt? Welcher Bonus kommt? Wie viel Zuschuss ist möglich?
  • Reichen Sie den Antrag vor Baubeginn ein. Keine Ausnahme. Keine Ausreden.
  • Warten Sie auf die Genehmigung. Dann erst beginnen Sie mit der Arbeit.

2026 ist das letzte Jahr, in dem Sie mit 70 Prozent Förderung eine neue Heizung bekommen. Danach wird es teurer. Und die Chancen schrumpfen. Wer jetzt handelt, spart nicht nur Geld - er macht sein Zuhause fit für die Zukunft.

Kann ich die KfW-Förderung auch für eine Gasheizung bekommen?

Nein. Ab 1. Januar 2027 gibt es keine Förderung mehr für neue Gasheizungen. Bis Ende 2026 ist sie noch möglich - aber nur, wenn es sich um eine Hybridheizung handelt, die mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Quellen liefert. Eine reine Gasheizung wird nicht mehr gefördert.

Bekomme ich Förderung, wenn ich die Heizung selbst einbaue?

Nein. Die Förderung zahlt nur, wenn die Installation von einem qualifizierten Handwerker durchgeführt wird. Eigenleistungen - selbst wenn Sie ein Handwerker sind - werden nicht bezahlt. Auch die Materialkosten werden nur erstattet, wenn die Heizung von einem Fachbetrieb installiert wurde.

Wie lange dauert es, bis das Geld auf dem Konto ist?

Nach Baubeginn und Einreichung aller Belege (Rechnungen, Bestätigung des Handwerkers) dauert es durchschnittlich 4-6 Wochen, bis die KfW den Zuschuss überweist. Die Genehmigung des Antrags erfolgt vorher in 14,3 Tagen. Die Auszahlung kommt erst, nachdem die Arbeiten abgeschlossen und die Dokumente vollständig eingereicht wurden.

Kann ich die Förderung mit der BAFA-Förderung für Dämmung kombinieren?

Ja. Die KfW-Förderung für die Heizung und die BAFA-Förderung für Dämmung oder Fenster können kombiniert werden - vorausgesetzt, beide Maßnahmen sind separat genehmigt und die Anträge werden korrekt gestellt. Viele Hausbesitzer nutzen diese Kombination, um ihre Sanierung komplett zu finanzieren.

Was passiert, wenn ich die Heizung austausche, aber die Förderung nicht beantrage?

Sie verlieren den Zuschuss endgültig. Es gibt keine Nachträglichkeit. Auch wenn Sie später feststellen, dass Sie Geld hätten bekommen können, wird der Antrag nicht mehr angenommen. Die Regelung ist streng: Kein Antrag vor Baubeginn - kein Geld. Das ist kein Fehler, sondern ein Gesetz.