Architekt ist ein professioneller Planer und Gestalter von Bauvorhaben, der neben kreativer Konzeptentwicklung auch die sicherstellt. Ein Architekt übernimmt Aufgaben von der ersten Skizze bis zur Bauüberwachung und ist häufig gesetzlich vorgeschrieben, wenn die baulichen Arbeiten gewisse Komplexitätsgrenzen überschreiten.
Schon beim ersten Gedankenspiel über ein neues Haus oder eine umfassende Sanierung sollten Sie prüfen, ob die Bauplanung die systematische Erarbeitung von Entwurf, Funktion und Wirtschaftlichkeit komplex genug ist, um einen Architekten zu rechtfertigen. In Österreich gilt ab ca. 150m² Wohnfläche eine architektonische Planungspflicht, ebenso bei Projekten mit mehr als drei Geschossdecken oder besonderen statischen Anforderungen.
Ein Architekt kann schon in dieser Phase mögliche Stolpersteine erkennen - etwa schwierige Topographie, Bodenbeschaffenheit oder eingeschränkte Baugrenzen. Durch frühzeitige Kostenkalkulation die detaillierte Aufstellung aller voraussichtlichen Ausgaben lassen sich teure Nachträge vermeiden.
Neubauprojekte, die über ein reines Einfamilienhaus hinausgehen - zum Beispiel Reihenhäuser, Wohnanlagen oder gemischt genutzte Gebäude - erfordern häufig ein integriertes Statik die Tragwerksplanung durch einen Bauingenieur. Der Architekt koordiniert dabei die ästhetischen und funktionalen Zielvorstellungen mit den statischen Erfordernissen.
Bei Umbauten, die tragende Wände entfernen oder neue Obergeschosse setzen, steigt das Risiko von baurechtlichen Konflikten. Der Architekt prüft, ob das Vorhaben im Einklang mit dem Baurecht den gesetzlichen Vorgaben für Bauvorhaben steht und leitet den Bauantrag die formelle Einreichung beim Bauamt ein.
Der gesamte Genehmigungsprozess kann für Laien schnell zur Hürde werden. Der Architekt weiß, welche Unterlagen für die Baugenehmigung die behördliche Erlaubnis zum Baubeginn nötig sind und welche Fristen gelten.
Ein klassisches Beispiel: In Wien muss bei Bauvorhaben im historischen Kern ein Denkmalschutz der rechtliche Schutz für kulturhistorisch wertvolle Bauten berücksichtigt werden. Der Architekt koordiniert hier die Zusammenarbeit mit dem Denkmalschutzamt, um Auflagen zu erfüllen und Verzögerungen zu minimieren.
Ein weiterer Grund, einen Architekten zu beauftragen, ist das professionelle Kosten‑controlling die laufende Überwachung des Projektbudgets. Während der Bauphase entstehen oft unerwartete Zusatzleistungen. Der Architekt verhandelt mit den Handwerkern, prüft Rechnungen und hält das Budget ein.
Durch die Integration von Bauzeitplan die terminliche Strukturierung aller Bauabschnitte lässt sich die Bauzeit um mehrere Wochen verkürzen - ein erheblicher finanzieller Vorteil, da Zinskosten für Kredite reduziert werden.
Moderne Bauherren legen Wert auf Nachhaltigkeit ökologische Prinzipien im Bauwesen. Der Architekt integriert Passivhaus‑Standard, Solar‑PV oder Wärmepumpen bereits in der Entwurfsphase, sodass spätere Nachrüstungen entfallen.
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Kunde aus dem 18.Bezirk wollte ein Bestandsgebäude energetisch sanieren. Der Architekt entwickelte ein Konzept, das die vorhandene Bausubstanz erhalten und gleichzeitig den Jahres‑Primärenergiebedarf um 40% senkte - alles ohne zusätzliche Genehmigungen, weil die Maßnahmen im Rahmen der Sanierungsrichtlinie der österreichischen Bauordnung für energetische Verbesserungen liegen.
Kriterium | Architekt | Selbstbau |
---|---|---|
Planungsqualität | Professionell, rechtssicher | Variabel, Risiko von Fehlern |
Genehmigungsdauer | 30% schneller dank Erfahrung | Verzögerungen durch unvollständige Unterlagen |
Kostenkontrolle | Bis zu 15% Einsparungen | Höhere Nachtragskosten |
Nachhaltigkeit | Integrierte Energiesysteme | Nachträglich schwer umsetzbar |
Projektleitung | Vollständige Koordination | Selbstorganisation nötig |
Der Einsatz eines Architekten ist eng verbunden mit Bauherr der Person oder dem Unternehmen, das das Bauvorhaben finanziert, dem Bauzeitenplan der detaillierten Terminplanung aller Bauabschnitte und den Fragen rund um Fördermittel Finanzielle Unterstützung von Bund oder Ländern für nachhaltige Bauprojekte. Wer tiefer einsteigen will, kann Themen wie „Smart Home Integration“, „Kosten‑optimierte Baustoffe“ oder „Rechtliche Stolpersteine bei Bauverträgen“ recherchieren.
In Österreich ist ein Architekt bei Wohngebäuden ab 150m² Pflicht, bei größeren Projekten und bei komplizierten Genehmigungsbedingungen sowieso. Kleinere Gartenhäuser oder Ferienküchen können oft ohne Architekt gebaut werden, aber die Entscheidung hängt von baurechtlichen Vorgaben und persönlicher Risikobereitschaft ab.
Das Honorar wird meist nach der HOAI berechnet und liegt zwischen 10% und 15% der Gesamtkosten für Entwurf und Bauüberwachung. Bei reinen Planungsleistungen kann der Prozentsatz niedriger sein, während komplexe Projektsteuerungen bis zu 20% erreichen können. Transparente Kostenvoranschläge sind ein Muss.
Ein Architekt kennt die genauen Formulare, Fristen und Nachweise, die das Bauamt verlangt. Er kann fehlende Unterlagen sofort ergänzen, sodass die Bearbeitungszeit um ein Drittel reduziert wird. Zudem verhindert er, dass der Antrag wegen formaler Fehler zurückgewiesen wird.
Ja, das ist üblich. Viele Bauherren beauftragen den Architekten nur für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung und übernehmen die Bauausführung selbst. In diesem Fall sollte im Vertrag klar geregelt werden, welche Leistungen enthalten sind und welche nicht.
Starten Sie im Architektenregister der Österreichischen Kammer der Architektur. Achten Sie auf Referenzobjekte, die Ihrem Projekt ähneln, und vereinbaren Sie ein unverbindliches Vorgespräch. Fragen Sie nach Erfahrung mit Baurecht, Nachhaltigkeit und Ihrer geplanten Baugröße.
Geschrieben von Klaus Steinbach
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