Wie viele Menschen in Wien, Berlin oder Hamburg halten auch Sie ein Haustier? Eine Katze, die auf dem Sofa schläft, ein Hund, der morgens bellt, oder vielleicht nur ein Hamster in der Ecke? Doch was, wenn Sie in einer Mietwohnung leben? Darf der Vermieter Ihnen das Tier verbieten? Oder ist das Halten von Tieren einfach ein Recht, das jeder Mieter hat? Die Antwort ist nicht einfach ja oder nein - sie steckt im Mietvertrag.
Ein generelles Tierverbot ist ungültig
Viele Vermieter glauben, sie können einfach in den Mietvertrag schreiben: „Haustiere sind verboten“. Doch das ist rechtlich nicht möglich. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mehrfach klargestellt: Ein pauschales Verbot aller Tiere ist unwirksam. Das gilt für Hunde, Katzen, aber auch für Hamster oder Vögel. Warum? Weil die Haltung von Haustieren zum normalen Wohngebrauch gehört. Wer ein Tier hat, lebt damit - es ist kein Luxus, sondern Teil des Alltags. Ein Vertrag, der das verbietet, verstößt gegen die Grundsätze des Mietrechts.
Die Entscheidungen des BGH aus den Jahren 2007, 2011 und 2012 haben das endgültig klargestellt. Selbst wenn der Mietvertrag steht: „Keine Haustiere“, ist das nicht bindend. Der Vermieter kann nicht einfach auf dieses Verbot pochen und verlangen, dass das Tier verschwindet. Er müsste dann nachweisen, dass die Haltung wirklich unzumutbar ist - und das ist selten der Fall.
Kleintiere: Keine Zustimmung nötig
Was gilt für Hamster, Meerschweinchen, Zierfische oder Ziervögel? Ganz einfach: Sie dürfen sie halten - ohne dass Sie den Vermieter fragen müssen. Das ist kein Recht, das Sie erst beantragen müssen. Es ist ein Recht, das Ihnen schon zusteht, sobald Sie in die Wohnung ziehen.
Das gilt sogar dann, wenn der Mietvertrag extra schreibt: „Die Haltung von Kleintieren bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.“ Diese Klausel ist unwirksam. Der BGH hat klargestellt: Kleintiere gehören zum normalen Wohnen dazu. Solange sie nicht stören - kein lauter Lärm, kein starker Geruch, keine Schäden an der Wohnung - ist ihre Haltung erlaubt. Ein Hamster, der abends im Rad läuft, ist kein Problem. Ein Meerschweinchen, das im Käfig bleibt, ist kein Problem. Ein Vogel, der ab und zu zwitschert, ist kein Problem.
Wichtig: Das gilt nur für „übliche“ Kleintiere. Eine Schlange, ein Skorpion oder ein Affe zählen nicht dazu. Diese Tiere fallen unter „ungewöhnliche Tiere“ - und da darf der Vermieter durchaus ein Nein sagen.
Hunde und Katzen: Der Vermieter darf prüfen - aber nicht pauschal verbieten
Bei Hunden und Katzen ist die Lage etwas komplizierter. Hier kann der Vermieter seine Zustimmung verlangen. Aber: Er darf nicht pauschal sagen „Nein“. Er muss immer den Einzelfall prüfen. Das heißt: Er kann nicht einfach alle Hunde und Katzen verbieten, nur weil er Angst hat. Er muss sich fragen: Ist die Wohnung groß genug? Ist das Tier ruhig? Hat der Mieter schon mal andere Tiere gehalten? Gibt es Lärm oder Gerüche, die andere stören? Und: Wie viele Tiere leben im Haus?
Der BGH hat klare Kriterien aufgestellt, die der Vermieter berücksichtigen muss:
- Art und Größe des Tieres
- Verhalten des Tieres (ruhig oder aggressiv?)
- Größe und Zustand der Wohnung
- Lage des Hauses (Erdgeschoss oder oberes Stockwerk?)
- Anzahl der Tiere im Haus
- Belastung der Nachbarn
- Besondere Bedürfnisse des Mieters (z. B. altersbedingte Einsamkeit)
Wenn der Vermieter also sagt: „Ich erlaube keine Hunde“, ohne zu prüfen, welcher Hund es ist, wie groß die Wohnung ist oder ob der Mieter den Hund gut erzieht - dann ist das rechtswidrig. Ein solches Verbot ist unwirksam. Der Mieter kann das Tier behalten.
Was, wenn im Vertrag steht: „Tiere erlaubt“?
Manche Mietverträge sagen explizit: „Die Haltung von Haustieren ist gestattet.“ Dann ist alles klar: Der Mieter darf Hunde, Katzen, Vögel - alles, was üblich ist - halten. Keine Nachfrage nötig. Keine Zustimmung nötig. Der Vermieter hat bereits zugestimmt.
Aber: Auch hier gibt es Grenzen. Wenn der Mieter plötzlich einen Affen, eine Kobra oder zwei Pferde in die Wohnung bringen will, ist das nicht mehr „üblich“. Der Vermieter kann dann trotz der allgemeinen Erlaubnis einwenden. Ein Pferd passt nicht in eine 60-Quadratmeter-Wohnung. Und eine Kobra? Die ist nicht nur unüblich - sie ist gefährlich. Hier darf der Vermieter eingreifen.
Was ist, wenn der Vermieter nichts schreibt?
Manche Mietverträge erwähnen Tiere gar nicht. Kein Verbot. Keine Erlaubnis. Was dann? Auch hier gilt: Die Haltung von Haustieren gehört zum normalen Wohnen. Wenn nichts steht, dann ist es erlaubt. Der Vermieter kann nicht einfach nachträglich sagen: „Das war nicht gemeint.“
Ein stillschweigendes Einverständnis zählt. Wenn der Vermieter weiß, dass der Mieter einen Hund hat, und nichts sagt - über Wochen, Monate oder Jahre - dann hat er zugestimmt. Und diese Zustimmung kann er nicht mehr zurücknehmen. Selbst wenn er später merkt, dass er es nicht mochte. Das ist rechtlich bindend.
Wann darf der Vermieter eingreifen?
Es gibt Grenzen. Und die sind klar: Wenn das Tier stört, darf der Vermieter handeln. Das bedeutet:
- Lärm: Ein Hund, der ständig bellt, besonders nachts oder tagsüber ohne Unterbrechung
- Geruch: Ein unhygienischer Zustand, der in die Wohnung des Nachbarn zieht
- Schäden: Kratzer an den Türen, kaputte Fußböden, verschmutzte Wände
- Angst der Nachbarn: Wenn andere Mieter sich wirklich bedroht fühlen, etwa durch einen großen, unerzogenen Hund
Wenn so etwas passiert, muss der Vermieter nicht sofort kündigen. Er kann zuerst abmahnen. Ein Brief, der sagt: „Bitte sorgen Sie dafür, dass der Lärm aufhört“ - das ist der erste Schritt. Wenn es sich nicht ändert, kann er die Zustimmung widerrufen. Aber: Er muss nachweisen, dass es wirklich ein Problem ist. Ein Nachbar, der sagt „Ich mag Hunde nicht“, reicht nicht. Es muss eine konkrete Beeinträchtigung geben.
Tierhaftpflichtversicherung: Muss der Mieter sie abschließen?
Einige Vermieter verlangen, dass der Mieter eine Tierhaftpflichtversicherung abschließt. Ist das erlaubt? Ja. Aber: Es ist nicht vorgeschrieben. Der Vermieter kann das verlangen - aber er kann es nicht erzwingen. Wenn der Mieter keine Versicherung hat, kann er nicht einfach das Tier entfernen lassen. Er kann nur sagen: „Wenn du keinen Hund behalten willst, ohne Versicherung, dann musst du ihn abgeben.“
Ein guter Tipp: Eine Tierhaftpflicht kostet meist weniger als 50 Euro pro Jahr. Es lohnt sich, sie abzuschließen. Nicht nur, um den Vermieter zufriedenzustellen - sondern weil sie dich selbst schützt. Wenn dein Hund mal jemanden anreißt oder etwas kaputt macht, bist du abgesichert.
Assistenztiere: Ein Sonderfall
Was, wenn das Tier kein Haustier ist, sondern ein Assistenzhund? Ein Blindenhund, ein epilepsieerkennender Hund oder ein Tier, das bei Angstattacken hilft? Hier gilt: Ein Verbot ist absolut ungültig. Der BGH hat klargestellt: Assistenztiere gehören zum Schutz von Menschen mit Behinderungen. Sie sind kein Luxus. Sie sind medizinische Hilfsmittel.
Ein Vermieter darf nicht sagen: „Ich erlaube keine Hunde.“ Wenn der Mieter einen Blindenhund hat, muss er ihn dulden - egal, was der Vertrag sagt. Keine Ausnahme. Keine Diskussion. Keine Prüfung.
Was passiert, wenn der Vermieter trotzdem kündigt?
Wenn ein Vermieter trotz Rechtslage kündigt - weil er ein Haustier nicht mag - dann ist die Kündigung unwirksam. Der Mieter kann vor Gericht gehen und die Kündigung anfechten. In den meisten Fällen gewinnt der Mieter. Der BGH hat wiederholt entschieden: Die Haltung von Haustieren ist ein Grundrecht des Wohnens.
Und wenn der Vermieter trotzdem versucht, den Mieter rauszuwerfen? Dann kann der Mieter Schadensersatz verlangen. Für Anwaltskosten, Umzugskosten, Stress. Das ist kein kleiner Fall. Das ist ein richtiger Rechtsstreit - und der Vermieter hat kaum Chancen.
Was tun, wenn du unsicher bist?
Wenn du unsicher bist, ob dein Tier erlaubt ist, dann lies den Mietvertrag genau. Schau nach Klauseln wie „Haustiere verboten“, „Zustimmung erforderlich“ oder „Tiere gestattet“. Wenn du nicht sicher bist, frag deinen Vermieter - aber schriftlich. Ein Brief, eine E-Mail. Dann hast du einen Nachweis.
Wenn der Vermieter ablehnt, frage nach den Gründen. Frag: „Welches Kriterium aus der BGH-Entscheidung spricht gegen mein Tier?“ Das zwingt ihn, konkret zu werden. Oft hört er dann auf - weil er keine echten Gründe hat.
Und wenn du ein Kleintier hast? Dann brauchst du keine Erlaubnis. Du kannst es einfach halten. Und wenn der Vermieter dich trotzdem bedroht? Dann weißt du jetzt: Er hat rechtlich keine Grundlage.
Fazit: Dein Tier ist dein Recht
Haustiere gehören zum Leben dazu. Sie geben Sicherheit, Freude, Trost. Und das Recht, sie zu halten, ist in Deutschland gesichert. Der Mietvertrag ist nicht das Gesetz - er ist nur ein Vertrag. Und wenn er gegen die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs verstößt, ist er nicht bindend.
Was du brauchst: Ein bisschen Wissen. Ein bisschen Mut. Und den Mut, deine Rechte einzufordern. Du hast das Recht, dein Haustier zu halten. Solange es nicht stört, ist es deine Sache - nicht die des Vermieters.