Steuerliche Sanierung: Was Sie über Steuervorteile bei Sanierungen wissen müssen
Wenn Sie Ihr Haus sanieren, können Sie mit der steuerliche Sanierung, die Möglichkeit, Kosten für energetische oder bauliche Modernisierungen von der Steuer abzusetzen. Auch bekannt als Sanierungssteuerabzug, ist sie eine der effektivsten Möglichkeiten, um Renovierungen günstiger zu machen. Viele Hausbesitzer wissen nicht, dass nicht nur neue Fenster oder eine Wärmepumpe zählen – auch Dachüberstände, Traufen, Gauben oder die Sanierung von Asbest gehören dazu. Die Regeln sind klar, aber oft kompliziert genug, dass viele Menschen die Vorteile einfach nicht nutzen.
Die Sanierungssteuer, ein steuerlicher Abzug für Investitionen in bestehende Wohngebäude. Auch bekannt als Modernisierungskostenabzug, ermöglicht es Ihnen, bis zu 20 Prozent der Ausgaben über drei Jahre von der Einkommensteuer abzusetzen – maximal 40.000 Euro pro Wohnung. Das bedeutet: Bei einer Sanierung mit 60.000 Euro können Sie bis zu 8.000 Euro an Steuern sparen. Wichtig: Die Arbeiten müssen in einem selbstgenutzten oder vermieteten Gebäude stattfinden, und die Rechnung muss vom Handwerker mit genauer Aufschlüsselung ausgestellt sein. Kein Pauschalbetrag, keine Schätzung – nur echte Belege zählen. Dazu kommen noch die Fördermittel, Zuschüsse von KfW oder BAFA für energieeffiziente Maßnahmen wie Wärmedämmung oder Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Diese sind oft mit dem Steuerabzug kombinierbar – ein doppelter Vorteil, den fast niemand voll ausschöpft. Wer seine Heizung wechselt, die Fassade dämmt oder die Dachgaube sanieren lässt, hat mehr Anspruch, als er denkt. Und wer Asbest entfernt? Auch das ist steuerlich relevant – nicht nur wegen der Gesundheit, sondern auch weil die Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können.
Die Liste der Arbeiten, die absetzbar sind, ist lang: von der neuen Haustür über die Sanitärinstallation bis hin zur Nachrüstung einer Lüftungsanlage. Was nicht zählt? Schönheitsreparaturen wie neue Tapeten oder einen neuen Bodenbelag ohne energetischen Nutzen. Die Grenze ist klar: Nur Maßnahmen, die Energie sparen, die Bausubstanz erhalten oder die Gesundheit schützen, fallen unter die steuerliche Sanierung. In den folgenden Artikeln finden Sie konkrete Beispiele – von der Dachüberstandsanierung bis zur Asbestentfernung – mit genauen Kosten, rechtlichen Rahmenbedingungen und Schritten, wie Sie die Vorteile tatsächlich in Ihre Steuererklärung einbauen. Hier geht es nicht um Theorie. Hier geht es um Geld, das Sie zurückbekommen können – wenn Sie wissen, wie.
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Nov 10, 2025 / 0 Kommentare
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