Ruhezeiten: Was Sie über gesetzliche Ruhezeiten in Wohngebieten wissen müssen

Wenn es abends plötzlich laut wird – ob von einer Baustelle, einer Party oder einem lauten Rasenmäher – dann geht es um Ruhezeiten, gesetzlich festgelegte Zeiten, in denen Lärm in Wohngebieten verboten ist, um die Gesundheit und Ruhe der Anwohner zu schützen. Auch bekannt als Nachtruhe, sind sie kein Luxus, sondern ein Recht, das jeder Einwohner in Deutschland und Österreich einfordern kann. Die meisten Menschen denken, dass Ruhezeiten nur von 22 Uhr bis 6 Uhr gelten. Doch das ist nur die halbe Wahrheit. In vielen Kommunen gilt bereits ab 20 Uhr ein absolutes Lärmverbot für laute Maschinen, und am Sonntag ist fast überall jeglicher Baustellenlärm untersagt – egal ob es 8 Uhr morgens oder 14 Uhr nachmittags ist.

Was viele nicht wissen: Die Lärmschutzverordnung, ein bundesweit geltendes Regelwerk, das festlegt, welche Lärmquellen wann und wie laut sein dürfen ist nicht gleich in jeder Stadt. In Wien gelten strengere Regeln als in manchen ländlichen Gemeinden in Bayern. Und wer glaubt, dass ein lauter Staubsauger oder eine Waschmaschine nach 22 Uhr erlaubt ist, irrt. Auch Haushaltsgeräte dürfen in der Nachtruhe nicht betrieben werden, wenn sie den Nachbarn stören. Die Lärmverordnung, ein rechtlicher Rahmen, der klarmacht, wer wann welchen Lärm verursachen darf und welche Grenzwerte gelten wird oft ignoriert – aber sie ist durchsetzbar. Wer sich beschwert, bekommt oft Unterstützung vom Ordnungsamt, besonders wenn es wiederholt passiert.

Es geht nicht nur um Nachtruhe. Auch Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr ist in vielen Wohngebieten gesetzlich vorgeschrieben. Das bedeutet: Kein Bohren, kein Rasenmähen, kein lautes Musik hören. Und wer als Mieter einen Lärm verursacht, der über die Grenzen geht, kann auch rechtliche Konsequenzen erleben – bis hin zur Kündigung. Die meisten Probleme entstehen nicht durch absichtliche Störung, sondern durch Unwissenheit. Ein lauter Holzschneider am Samstagmorgen klingt für den Handwerker wie normale Arbeit – für den Nachbarn mit Baby aber wie ein Albtraum. In den folgenden Artikeln finden Sie konkrete Beispiele, wie Sie sich gegen Lärm wehren, was Sie im Mietvertrag prüfen müssen, und wie Sie selbst vermeiden, zum Lärmverursacher zu werden. Sie erfahren, wann Sie das Ordnungsamt einschalten können, wie Sie Beweise sammeln und warum manche Lärmquellen einfach nicht legal sind – auch wenn sie schon immer so waren.

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