Vorfälligkeitsentschädigung: Was Sie als Kreditnehmer wissen müssen

Wenn Sie einen Vorfälligkeitsentschädigung, eine pauschale Gebühr, die eine Bank verlangt, wenn ein Kredit vor Ablauf der Zinsbindung beendet wird. Auch bekannt als Vorfälligkeitsgebühr, ist sie ein oft missverstandenes Element im Kreditvertrag. Viele glauben, sie sei immer verboten – doch das stimmt nicht. Sie ist erlaubt, solange sie nicht übertrieben ist. Der Bundesgerichtshof hat 2024 klargestellt: Banken dürfen sie verlangen, aber nur, wenn sie den tatsächlichen Schaden abbilden – also den Zinsverlust, den sie durch den frühen Kreditabbau erleiden.

Diese Gebühr hängt direkt mit der Zinsbindung, der Zeit, in der der Zinssatz festgelegt ist und nicht geändert werden kann. zusammen. Je länger die Bindung und je höher der Zinssatz im Vergleich zum aktuellen Markt, desto höher kann die Entschädigung ausfallen. Ein Kredit mit 5 % Zinsen, der nach zwei Jahren vorzeitig zurückgezahlt wird, während neue Kredite nur noch 2,5 % kosten, bringt der Bank einen erheblichen Verlust. Das ist der Grund, warum sie die Gebühr verlangt. Aber: Sie darf nicht zum Profit gemacht werden. Die Berechnung muss transparent sein – oft über die sogenannte Pauschalformel, eine standardisierte Methode zur Ermittlung des Schadens, die auf der Restlaufzeit und dem Zinsunterschied basiert. Einige Banken nutzen aber versteckte Formeln, die zu viel verlangen. Hier lohnt sich ein Vergleich mit dem Berechnungsrechner des Bundesverbraucherzentrale, ein offizieller, kostenlos nutzbarer Tool, der zeigt, ob die geforderte Summe gerechtfertigt ist.

Was viele nicht wissen: Sie müssen die Gebühr nicht einfach akzeptieren. Sie können sie verhandeln – besonders wenn Sie die Bank wechseln und gleichzeitig ein neues Darlehen aufnehmen. Viele Institute verzichten auf die Gebühr, um Kunden nicht an die Konkurrenz zu verlieren. Auch wenn Sie die Immobilie verkaufen und der Käufer den Kredit übernimmt, ist die Vorfälligkeitsentschädigung oft nicht fällig. Wichtig ist: Prüfen Sie Ihren Vertrag. Steht dort nur "Vorfälligkeitsentschädigung gemäß Gesetz"? Dann ist sie zulässig. Steht "beliebig hoch"? Dann ist das rechtswidrig. Und wenn Sie die Gebühr bereits gezahlt haben, können Sie sie unter Umständen zurückfordern – besonders bei Verträgen vor 2016.

Die Posts auf dieser Seite zeigen, wie Sie sich in ähnlichen Finanzsituationen schützen – von Vertragsstrafen im Immobilienkauf bis hin zu Zinsabsicherungen und Kreditrisiken. Hier geht es nicht um Theorie, sondern um konkrete Schritte, die Sie jetzt anwenden können. Ob Sie einen Kredit abbezahlen, umziehen oder sanieren wollen: Mit dem richtigen Wissen vermeiden Sie unnötige Kosten.

Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienkredit-Ablösung: So berechnet sie sich und wie Sie sie vermeiden